Erschütterungen
entstehen beim Sprengen, bei Bau-und Abbrucharbeiten und im Verkehr. Sie
können Schäden an Gebäuden und Belästigungen bei Personen bewirken. In der
DIN-Norm 4150 sind Grenzwerte (sog. Anhaltswerte) für die Einwirkung von
Erschütterungen auf Gebäude (DIN4150-3) und Menschen in Gebäuden (DIN4150-2)
festgelegt.
Erschütterungsmessungen haben das Ziel, auftretende Erschütterungen zu erfassen, beweistechnisch zu dokumentieren und die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen. Untersuchungsmethodik Die Messung und Beurteilung von Erschütterungseinwirkungen ist geregelt in den Normen DIN 45669 „Messung von Schwingungsimmissionen“ Teil 1 „Schwingungsmesser, Anforderungen, Prüfung“ und Teil 2„Messverfahren“ sowie in DIN 4150 „Erschütterungen im Bauwesen“ Teil 3 „Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ und Teil 2 „Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden“ sowie dem daraus abgeleiteten LAI-Dokument „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen: Erschütterungsleitlinie“; Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI). Erschütterungsmessungen können zu Beginn einer Bauphase oder auch im Probebetrieb durchgeführt werden. Ist dies nicht möglich, etwa bei Sprengungen, wird eine rechnerische Prognose erstellt, die auf Erfahrungswerten aus Messungen basiert. Kritische Erschütterungen können so oft bereits im Vorfeld vermieden bzw. so weit wie möglich reduziert werden, um Schäden an Bauwerken, empfindlichen Geräten oder die Beeinträchtigung von Personen zu vermeiden. Wo kritische Erschütterungen unvermeidlich sind, empfiehlt sich eine kontinuierliche Aufzeichnung der aufgetretenen Erschütterungen zur Beweissicherung. Die Messgeräte werden mit Alarmsystemen ausgestattet, die das Erreichen kritischer Werte optisch (Blitzlicht) und akustisch (Hupe) anzeigen sowie automatisch SMS-Nachrichten oder e-Mails an verantwortliche Personen versenden. Die Messgeräte können außerdem über das Mobilfunknetz ausgelesen und kontrolliert werden, so dass keine Personenpräsenz vor Ort mehr erforderlich ist. |
![]() Erschütterungsmessgerät im Einsatz |
Die gemessenen Erschütterungen (Messgröße: Schwinggeschwindigkeit in mm/s) werden einer Frequenzanalyse (FFT-Spektrum) unterzogen und in Bezug zu den Anhaltswerten der entsprechenden DIN-Normen bewertet. |
|
Die Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 3 bzw. die größengleichen Immissionswerte der LAI-Erschütterungsleitlinie gibt die folgende Tabelle wieder: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle A3: Anhaltswerte / Immissionswerte zur Beurteilung von Erschütterungen auf Gebäude gemäß DIN 4150-3 (dort Tabellen 1 und 3) und LAI-Leitlinie (dort Tabelle 1)
*) Bei Frequenzen über 100 Hz sollen gemäß LAI die Anhaltswerte für 100 Hz angesetzt werden. **) Das Maß der noch unschädlichen Erschütterungseinwirkung ist im Einzelfall festzustellen. In eckigen Klammern: Ohne weitere Informationen von uns verwendeter Wert ***) Die Immissionswerte für Frequenzen von 10 bis 50 Hz sowie von 50 bis 100 Hz sind durch lineare Interpolation zwischen den Immissionswerten der jeweiligen Zeilen zu ermitteln. +) Siehe DIN 4150-3, Nr. 6.1 ++) Siehe DIN 4150-3, Nr. 6.2 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zur Beurteilung der Einwirkung auf Personen in Gebäuden wird der sog. KBF-Wert verwendet. Dieser Wert, die bewertete Schwingstärke, ist aus der Schwinggeschwindigkeit und der Frequenz abgeleitet und korrigiert die Frequenzabhängigkeit der menschlichen Schwingungswahrnehmung. Die Bewertung erfolgt anhand von Anhaltswerten, die in der DIN 4150 Teil 2 gegeben sind. Sie folgt einem relativ komplexen Schema, das Tageszeiten, Einwirkungsdauer und Einwirkungsort berücksichtigt. |